Heinle Redeker und Partner Rechtsanwälte mbB – Ihre Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Bonn – Bad Godesberg
“Geld regiert die Welt” wie es im Volksmund heißt. Das gilt nicht nur in der Wirtschaft, sondern zunehmend auch für jeden Privathaushalt und Verbraucher, denn egal wie man zu diesem Thema steht, entziehen kann man sich dem nicht. Wer hat nicht schon selbst seine persönliche „Bankenkrise“ erlebt?
Die mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zusammenhängenden Fragen werden immer komplexer und komplizierter. Kaum auf einem anderen Gebiet ist deshalb rechtzeitige und kompetente Beratung dringend angezeigt und zwar durch echte Berater, die am Nutzen des Ratsuchenden interessiert sind und nicht am Verkauf ihrer Produkte. Wir bieten kompetente Beratung in allen relevanten Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts sei es
- Bankvertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kontoführung und Zahlungsverkehr, insbesondere
- Überweisungs- und Lastschriftverkehr
- EC-Karte und Internet-Banking
- Kreditkartenverkehr
- Geldwäsche und Datenschutz
- gewerbliche und private Kredite und Immobilienfinanzierungen
- Bankentgelte für Verbraucher insbesondere Ansprüche auf
- Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite
- Wertermittlungsgebühren für Immobiliendarlehen
- Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten
- Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
- Bürgschaften und andere Kreditsicherheiten
- Sparverträge, Lebensversicherungen, Bausparverträge
- Kapitalanlagen in offene und geschlossene Fonds
- Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, Vermögensverwaltung
- alternative Anlageformmen, grauer Kapitalmarkt
Rechtssachen rund um Bank- und Kapitalmarktrecht
Besondere Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit bilden zur Zeit aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung die Bereiche
- Verbraucherkreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- unzulässige Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite
- Beratungspflichtverletzungen von Kreditinstituten und freien Anlageberatern
- bei der Vermittlung von Fondsbeteiligungen
Im Vordergrund steht für uns die Vermeidung falscher oder fehlerhafter Entscheidungen mit oft weitreichenden Folgen im Vorfeld. Aber auch danach gibt es meist verschiedene Möglichkeiten drohenden Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.
Ist ein Schaden bereits eingetreten, geht es um die Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe als ultima ratio.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung
Josef Sickmann – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Bonn – Bad Godesberg